„Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ nun EU-Beihilfe-berechtigt

Dank des Einsatzes des ZVO hat die EU-Kommission den Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Anhang der neuen EU-Beihilfeleitlinien einbezogen. Damit ist die Branche nun für Energiebeihilfen berechtigt.

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2021 die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Diese werden ab dem Zeitpunkt ihrer förmlichen Annahme im Januar 2022 gelten. Damit wurde das bestehende System, das seit 2014 in Kraft ist, novelliert. Mit den Leitlinien setzt die Europäische Kommission daher einen aktualisierten Rahmen für staatliche Beihilfen in Form von Förderungszahlungen sowie auch Vergünstigungen, die bestimmten Sektoren seitens Mitgliedstaaten gewährt werden können. In Deutschland betrifft dies beispielsweise die Umlagereduzierung im EEG.

Bislang war der Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Leitlinien nicht explizit als gefährdeter und damit förderberechtigter Sektor genannt. Dadurch waren Unternehmen aus der Branche bisher nicht automatisch in bestehende Erleichterungen bei der EEG-Umlage einbezogen, und nur vereinzelt konnte bei Erreichen bestimmter Kriterien durch die sogenannte Härtefallregelung von einer Umlagereduzierung profitiert werden.  

Damit sich die gesamte Branche zukünftig für Energiebeihilfen qualifiziert, hat sich der ZVO bereits seit Herbst 2020 gegenüber der Europäischen Kommission für die Einbeziehung des Sektors im Anhang der Leitlinien eingesetzt. Neben den Teilnahmen an öffentlichen Konsultationen hat der Verband regelmäßig den Austausch mit den entscheidenden Stellen in Brüssel gesucht. Hierbei wurden die vorgebrachten Argumente durch Zahlen und Fakten untermauert. So hatte der ZVO gemeinsam mit dem IHT im Sommer 2021 eine Studie zur Berechnung der Strom- und Handelsintensität des Sektors in Deutschland und der EU in Auftrag gegeben. Zudem hatte der ZVO in der ersten Julihälfte 2021 eine Mitgliederbefragung durchgeführt, um weitere Informationen zur Stromkostenintensität aus der Branche zu erheben.  

Feedback der Mitglieder war mitentscheidend

Die Ergebnisse aus der Studie und das Feedback der Mitglieder waren entscheidend, um die Notwendigkeit noch einmal zu verdeutlichen und die Argumentation zu stärken. Durch diesen gemeinsamen Einsatz konnte nun sichergestellt werden, dass die Branche aufgrund der hohen Strom- und Handelsintensität in den neuen Leitlinien als „sector at significant risk“ und damit als förderberechtigt eingestuft wurde.  

Somit ist der Rahmen gesetzt, dass in den nächsten Jahren die gesamte Branche in Deutschland von Entlastungen bei der EEG-Umlage profitieren könnte. Der Verband wird 2022 daher auf eine rasche Umsetzung auf nationaler Ebene drängen und diese eng begleiten.  

Mit Blick auf die von der neuen Bundesregierung angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 – ebenfalls eine vom ZVO seit vielen Jahren erhobene Forderung an die Politik – ist durch die Einbeziehung des Sektors in die EU-Beihilfeleitlinien zudem gesichert, dass auch bei möglichen anderen bzw. neuen Abgaben auf den Stromverbrauch, mit denen energie- und umweltpolitische Ziele finanziert werden, branchenspezifische Vergünstigungen bzw. Förderungen möglich sind.

Der ZVO begrüßt diese Entwicklungen daher ausdrücklich und wird sich weiterhin sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene für die angemessene Förderung der Branche einsetzen.

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